Stand: 01. Juli 2016
- Der Maklervertrag mit mir oder meinem Beauftragten kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit auf der Basis z. B. des Objektexposés oder von mir erteilten Informationen zustande. Meine Nachweis- und Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der mir von meinem Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Informationen vorbehaltlich Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird nicht übernommen.
- Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu sein, es sei denn es liegt eine Interessenkollision vor.
- Meine Nachweis- und Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt, der sich verpflichtet diese vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne meine Zustimmung ist der Empfänger meiner Nachweis- und Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, sollte der Dritte das Geschäft, ohne mit mir einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließen. Weitere Schadenersatzansprüche meinerseits behalte ich mir vor.
- Kommt statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), wird mein Provisionsanspruch dadurch nicht tangiert, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinem Angebot abweicht.
- Ist dem Empfänger das von mir nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist mir dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme meines Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Interessent mir im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die mir dadurch entstanden sind, dass der Interessent mich nicht über seine bestehende Vorkenntnis informiert hat.
- Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit meiner geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen hat mir mein Vertragspartner mitzuteilen.
- Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder noch nicht rechtskräftig festgestellt ist.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt und im Übrigen keiner der vertraglichen Vereinbarungen entgegen steht.